1. Allgemeine Angaben
Spitzensport-Regatta (Int. Begegnung)
Streckenlängen:
JF/JM A: 2000 m
JF/JM B: 1500 m
Startplätze: 6
Rennabstand:
3-4 Minuten
Weitere Informationen:
https://www.koelner-regatta-verband.de/
2. Meldeschluss
Mittwoch, 13. Mai 2026, 18:00 Uhr
Meldungen sind nur online möglich:
https://max.m-start.de/
Rückfragen richten Sie bitte per E-Mail an info@koelner-regatta-verband.de
Meldungen sind für die Rennen am Samstag und Sonntag separat abzugeben. Die Meldung einer Mannschaft wird NICHT automatisch auf den jeweils anderen Tag übertragen.
3. Startverlosung
Mittwoch, 13. Mai 2026, 19:00 Uhr
Kölner Regatta-Verband e.V.
Barbarastr. 47-49
D-50966 Köln
4. Regattabeiträge
- Einer 45 Euro
- Zweier 65 Euro
- Vierer 80 Euro
- Achter 100 Euro
Für Meldungen, die nach Meldeschluss eingehen, fällt der doppelte Regattabeitrag an.
Nur bei Erfüllung der Meldung (insb. das Rennen wird ordnungsgemäß beendet) sind regattabeitragsfrei:
- ausländische Mannschaften
- Vereine des Kölner Regatta-Verbandes
- Rgm. mit Vereinen des Kölner Regatta-Verbandes
Der Regattabeitrag ist zum Meldeschluss am 13. Mai 2026 fällig.
Der Regattabeitrag ist unter Angabe der im Meldesystem mitgeteilten Referenznummer auf das unten angegebene Bankkonto oder direkt im Meldesystem mittels Online-Zahlung (Lastschrift) zu entrichten.
In Ausnahmefällen kann der Regattabeitrag kann noch spätestens bis 20 Uhr am Vortag des jeweiligen Rennens im Regattabüro bar oder mit Karte entrichtet werden. Der Aufschlag für Zahlungen vor Ort beträgt 10 % des Regattabeitrags (Nachmeldungen ausgenommen). Der Aufschlag für Mahnungen nach der Regatta beträgt 25%.
Verantwortlich für die vollständige Zahlung ist der meldende Obmann/die meldende Obfrau.
Mannschaften, die ihren Regattabeitrag nicht rechtzeitig entrichtet haben, sind nicht startberechtigt.
5. Bankverbindung
Bank: Kreissparkasse Köln
IBAN: DE94 3705 0299 0000 0212 25
BIC: COKSDE33XXX
6. zusätzliche Bestimmungen
- Setzung der Sonntagsrennen: Die Abteilungen des Sonntags werden nach den Platzierungen des Samstags gesetzt, soweit dies möglich ist. Bei gleicher Platzierung entscheidet die Zeit. Gesetzt werden nur Mannschaften, die in gleicher Besetzung am Sonntag starten. Ausnahme bilden Vierer und Achter. In diesen Bootsklassen darf die Besetzung um 2 Athleten abweichen.
Es werden nur max. so viele Abteilungen gesetzt, wie sich aus den Rängen 1 bis 4 der Rennen des ersten Tages ermitteln lassen und die vollständig aus Booten gemäß oben stehender Regelung bestehen. Alle anderen Abteilungen des zweiten Regattatages werden gemäß erfolgter Startverlosung nach Ziffer 2.5.11.2 RWR geteilt. - Abweichend von Ziffer 2.5.11.2 RWR erfolgt die Einteilung/Setzung der Abteilungen der Sonntagsrennen am Samstagabend ab 18 Uhr. Ab-, Um- und Nachmeldungen haben nur dann den Anspruch, für die Setzungen berücksichtigt zu werden, wenn sie bis zu diesem Zeitpunkt erfolgt sind.
- Ummeldungen: Qualifizierte Mannschaften gemäß 1. verlieren durch Ummeldung den Anspruch auf die Setzung in eine bestimmte Abteilung und werden ggf. in die nicht gesetzten (letzten) Abteilungen umgesetzt.
- Nachmeldungen sind zur Auffüllung von Abteilungen gegen doppeltes Meldegeld bis 2 Stunden vor einem Rennen möglich. Es gibt keinen Anspruch auf Nachmeldungen.
- Ab-, Um- und Nachmeldungen sind nur online möglich
- Es können keine Leihboote gestellt werden.
- Das Zelten an der Regattabahn ist nach vorheriger Anmeldung und anschließender Genehmigung durch den Veranstalter möglich.
- Das vollständige Meldeergebnis wird nicht per Post versandt, sondern kann auf unserer Web-Seite (http://www.koelner-regatta-verband.de/) abgerufen werden. Die meldenden Obleute werden über die Vorlage des Meldeergebnisses per E-Mail verständigt sofern bei der Meldung eine E-Mail-Adresse angeben wird.
- Die Versicherung von Material und Person ist Sache der Teilnehmenden. Weder Ausrichter oder Veranstalter übernehmen Haftung irgendeiner Art.
- Während der Regatta werden Foto- und Videoaufnahmen angefertigt. Teilnehmer, die damit nicht einverstanden sind, müssen dem vor der Veranstaltung im Regattabüro widersprechen.
- Im Falle einer durch höhere Gewalt (z. B. Pandemie) bedingten Absage übernimmt der Veranstalter keine Haftung für entstandene Kosten. Ansprüche auf Rückerstattung der Regattabeiträge oder Ersatz von Aufwendungen stehen den Vereinen gegen den Veranstalter und seinen Regattaausschuss nicht zu. Das gilt auch, wenn die Regatta oder einzelne Rennen aus zwingenden Gründen abgesagt/abgebrochen wird/werden.
7. Verantwortliche
Kölner Regatta Verband e.V.
Fabian Mimberg, Knut Kellerhof, Gero Mimberg