1. Allgemeine Angaben

Jungen- und Mädchen-Regatta

NWRJ Talent-Cup

 

Streckenlänge: 1000 m    Ausnahme: Rennen 216: 500 m

Startplätze Rennstrecke: max. 7

Rennabstand: 4 min, bei mehreren Abteilungen 4 min

Die Rennen werden in die zeitgleich stattfindenden Landesmeisterschaften NRW integriert.

 

2. Meldeschluss

Mittwoch, 25. September 2024, 18:00 Uhr

E-Mail: meldungen@regattakrefeld.de

3. Startverlosung

Mittwoch, 25. September 2024, 19:00 Uhr, siehe II.

4. Regattabeiträge

30,00 Euro je Boot

 

 Wir bitten um rechtzeitige Überweisung der Regattabeiträge nach Rechnungseingang.

5. Bankverbindung

Sparkasse Krefeld

Crefelder Ruder - Club 1883 e.V.

DE35 3205 0000 0000 0974 85 
BIC  SPKRDE33XXX

Verwendungszweck: Meldegeld  (Rechnungsnummer)

6. zusätzliche Bestimmungen
  1. Startberechtigt sind nur Vereinsmannschaften aus Nordrhein-Westfalen.
  2. Alle Ruderer/-innen und Steuerleute benötigen einen gültigen Aktivenpass und eine aktuelle ärztliche Bescheinigung zur Sporttauglichkeit, gem. Ziffer 1.2.5 JuM-Bestimmungen.
  3. Jungen und Mädchen (Ruderer und Steuerleute) dürfen pro Tag max. in einem Rennen (bestehend aus Vorlauf und Finale) gemeldet werden. Nachmeldungen sind nicht zugelassen (Ausnahme regelt Ziffer 4 dieser Bestimmungen).
  4. Ummeldungen des Bootes sind nur im Krankheitsfall und vor dem Vorlauf des entsprechenden Rennens möglich. Ein entsprechendes ärztliches Attest ist dem Regattaausschuss vorzulegen. Ist eine Ummeldung der Mannschaft mangels Sportler nicht möglich, darf die restliche Mannschaft in anderen Rennen nachgemeldet werden, solang dessen Vorlauf noch nicht gestartet wurde und eine Teilnahme zeitlich möglich ist. Für die Nachmeldung sind die Ziffern 1-3 dieser Bestimmung bindend. In Einzelfällen, die von den hier aufgeführten Fällen abweichen, entscheidet der Regattaausschuss in Verbindung mit dem Ausrichter und  dem Jugendausschuss des NWRV.
  5. Leichtgewichtsruderer/innen müssen einmalig pro Wochenende verwogen werden. Ummeldungen von Leichtgewichtsruderern oder -mannschaften in der offenen Gewichtsklasse (bei Nichteinhaltung der Gewichtsgrenzen) sind nicht möglich.
  6. Für den Rennablauf ist Ziffer 1.8 der JuM-Bestimmungen bindend.
  7. Der Start in allen Ruderwettkämpfen hat in einheitlicher Rennkleidung zu erfolgen.
  8. Die Bestimmungen für die Durchführung von JuM-Wettbewerben sind für den Landeswettbewerb, sofern keine Abweichungen festgelegt sind, bindend.
  9. Alle Boote müssen mit Bugnummernhaltern versehen sein.
  10. Das Ausscheidungssystem richtet sich nach den nach Platzierung (mit bis zu 7 Startplätzen) und wird mit dem Meldeergebnis veröffentlicht. Bei bis zu 7 Booten wird ein Bahnverteilungsrennen gefahren. Bei mehr als 7 Booten werden die Finals nach den Platzierungen der Vorläufe gesetzt. Es gilt dabei das 6 Bahnen-System.

Zusätzliche Bestimmungen Para/Inklusiv-Rennen:

1. Die Para/Inklusiv–Rennen richten sich an Jungen und Mädchen mit körperlich-motorischen Beeinträchtigungen, Sinnes-Beeinträchtigungen und geistigen Beeinträchtigungen. Es spielt dabei keine Rolle, ob die Beeinträchtigung /Behinderung angeborener, erworbener, temporärer oder dauerhafter Natur ist.

2. Startberechtigt sind entweder ein Kind mit Beeinträchtigung und ein Kind ohne Beeinträchtigung oder zwei Kinder mit Beeinträchtigung in der für das Rennen angegebenen Altersspanne.

3. Es sind Rennboote und Paraschnitte erlaubt. Ein Start im Gig-Boot ist nicht möglich.

4. Der Aktivenpass inkl. der ärztlichen Bestätigung ist auch hier für alle Sportler*innen Pflicht.

5. Die 10 und 11 Jährigen dürfen nur Streckenlängen pro Rennen bis 500m absolvieren.

7. Verantwortliche

Ruderjugend Nordrhein-Westfalen
Benjamin  Bienert, Valentin Schumacher

Crefelder Ruder - Club 1883 e.V.
Christoph Lüke / Philipp te Neues/Julian Hausmanns/Paul te Neues