Besondere Bestimmungen

I. Allgemeine Angaben
Landesmeisterschaft, verbunden mit allgem. Regatta 

Beginn Samstag: 9:00 Uhr Beginn Sonntag: 9:00 Uhr
Streckenlänge: Samstag 400m, Sonntag 1000m Startplätze: 6
Rennabstand: 4 min ggfs. 6 min

II. Regattabeiträge

  1. für Rennen der Landes- und Sprintmeisterschaften (N): 
    Einer:  20,00 €; Zweier: 30,00 €; Vierer: 40,00 €; Achter: 60,00 €
  2. für Rennen der Allgemeinen Regatta:
    Einer:  20,00 €; Zweier: 30,00 €; Vierer: 40,00 €; Achter: 60,00 €

III. Bankverbindung

Kontoinhaber: HRV
IBAN: DE48250501800900425890
BIC : SPKHDE2HXXX
Sparkasse Hannover
Verwendungszweck: Regatta 2024 – Meldegeld für „Verein“

IV. zusätzliche Bestimmungen

  1. Für die Nds. Landesmeisterschaften (NLM, Sonntag) und Sprintmeisterschaften (NSM, Samstag) - gekennzeichnet durch „N“ - sind alle im LRV Niedersachsen gemeldeten Vereine auch in anerkannten Trgm. mit nds. Schülerrudervereinen bzw -riegen startberechtigt. Für Rennen der allgemeinen Regatta sind auch nicht Niedersächsische Vereine startberechtigt.
  2. Renngemeinschaften sind auf NSM und NLM nicht startberechtigt. NSM und NLM - Teilnehmer aus Landes- und Regattaverbänden sind nur für Ihre Heimatvereine startberechtigt und unterliegen somit nicht den Einschränkungen nach Ziffer 2.6.1.2 RWR. 
  3. Vorrennen zu den NSM und NLM finden jeweils am Tag des Hauptrennens statt. Bei starker Beteilung auch am Sa. vor 10:30 oder So. vor 9:00 Uhr.  Hoffnungsläufe finden nicht statt.
  4. Rennen zu den NSM und NLM mit weniger als zwei Teilnehmern fallen aus.
  5. Nachmeldungen zu den NSM und NLM sind nicht möglich.
  6. In mit „Stützpunkt“ gekennzeichneten Rennen für die Meisterschaftswertung sind ausschließlich niedersächsische Landesruderstützpunkte meldeberechtigt. Meldungen zu diesen Rennen werden über die Stützpunkttrainer*in abgegeben.
  7. Sollten mehr als 6 Boote bei Stützpunktrennen gemeldet haben, setzt jeder Stützpunkt ein Boot ins Finale. Die übrigen fahren dann das B-Finale 
  8. Boote der gemischtgeschlechtlich ausgeschriebenen Rennen sind mit mindestens 50% weiblichen Ruderinnen zu besetzen.
  9. Nachmeldungen zu den Rennen der Allgemeinen Regatta sind bei Zahlung des 1,5 fachen Meldegeldes bis spätestens 1 Stunde vor dem Rennen möglich.
  10. Meldegeldbefreiung für ausländische Vereine.
  11. Feste Quartiere (Turnhallen) und Zeltplätze stehen in der Nähe des Regattaplatzes nicht  zur Verfügung. 
  12. Bestellungen für Frühstück am Samstag und/oder Sonntag ab Meldeschluss bitte über die Homepage des HRV: http://XXXXXX
  13. Meldungen ausschließlich über das DRV-Meldeportal (Ausnahme Stützpunktrennen).
  14. Mit seiner Meldung stimmt jeder Teilnehmer zu, dass Foto-, Ton- und Filmaufnahmen während der Veranstaltung auch von ihm von dem Veranstalter angefertigt und in Zusammenhang mit der Veranstaltung veröffentlicht werden.
  15. Es ist für ausreichende Lagermöglichkeit seitens der Vereine zu sorgen, da nicht ausreichend Stellagen vor Ort zur Verfügung stehen.