1. Allgemeine Angaben
Jungen- und Mädchen-Regatta

NWRJ Talent-Cup

 

Streckenlänge: Rennstrecke: 1000 m

                       Startplätze Rennstrecke: max. 7

Rennabstand: 4 min, bei mehreren Abteilungen 4 min

Die Rennen werden in die zeitgleich stattfindenden Landesmeisterschaften NRW integriert.

 

2. Meldeschluss
Mittwoch, 20. September 2023, 18:00 Uhr

Manfred Schehl

Grüner Dyk 55

47803 Krefeld

Tel. 0172-65 10 512

E-Mail: meldungen@rvn-rudern.de

3. Startverlosung

Mittwoch, 20. September 2023, 19:00 Uhr, Adresse: siehe II.

4. Regattabeiträge

30,00 Euro je Boot

 

Wir bitten das Meldegeld rechtzeitig zu überweisen.

5. Bankverbindung

Sparkasse Krefeld

IBAN DE25 3205 0000 0000 0372 34
BIC SPKRDE33XXX

6. zusätzliche Bestimmungen
  1. Startberechtigt sind nur Vereinsmannschaften aus Nordrhein-Westfalen.
  2. Alle Ruderer/-innen und Steuerleute benötigen einen gültigen Aktivenpass und eine aktuelle ärztliche Bescheinigung zur Sporttauglichkeit, gem. Ziffer 1.2.5 JuM-Bestimmungen.
  3. Jungen und Mädchen (Ruderer und Steuerleute) dürfen pro Tag max. in einem Rennen (bestehend aus Vorlauf und Finale) gemeldet werden. Nachmeldungen sind nicht zugelassen (Ausnahme regelt Ziffer 4 dieser Bestimmungen).
  4. Ummeldungen des Bootes sind nur im Krankheitsfall und vor dem Vorlauf des entsprechenden Rennens möglich. Ein entsprechendes ärztliches Attest ist dem Regattaausschuss vorzulegen. Ist eine Ummeldung der Mannschaft mangels Sportler nicht möglich, darf die restliche Mannschaft in anderen Rennen nachgemeldet werden, solang dessen Vorlauf noch nicht gestartet wurde und eine Teilnahme zeitlich möglich ist. Für die Nachmeldung sind die Ziffern 1-3 dieser Bestimmung bindend. In Einzelfällen, die von den hier aufgeführten Fällen abweichen, entscheidet der Regattaausschuss in Verbindung mit dem Ausrichter und  dem Jugendausschuss des NWRV.
  5. Leichtgewichtsruderer/innen müssen einmalig pro Wochenende verwogen werden. Ummeldungen von Leichtgewichtsruderern oder -mannschaften in der offenen Gewichtsklasse (bei Nichteinhaltung der Gewichtsgrenzen) sind nicht möglich.
  6. Für den Rennablauf ist Ziffer 1.8 der JuM-Bestimmungen bindend.
  7. Der Start in allen Ruderwettkämpfen hat in einheitlicher Rennkleidung zu erfolgen.
  8. Die Bestimmungen für die Durchführung von JuM-Wettbewerben sind für den Landeswettbewerb, sofern keine Abweichungen festgelegt sind, bindend.
  9. Alle Boote müssen mit Bugnummernhaltern versehen sein.
  10. Das Ausscheidungssystem richtet sich nach den nach Platzierung (mit bis zu 7 Startplätzen) und wird mit dem Meldeergebnis veröffentlicht. Bei bis zu 7 Booten wird ein Bahnverteilungsrennen gefahren. Bei mehr als 7 Booten werden die Finals nach den Platzierungen der Vorläufe gesetzt. Es gilt dabei das 6 Bahnen-System.
7. Verantwortliche

Ruderjugend Nordrhein-Westfalen
Moritz Wuerich, Maik Schauenburg

Regattaverein Niederrhein
Manfred Schehl, Philipp te Neues