Allgemeine Angaben

Allgemeine Regatta

1. Tag: 2500 m + 750 m
2. Tag: 4000 m + 250 m

Startplätze:
750 m: 3
250 m: 4

Rennabstand: 
Kurzstrecke 3 min
Langstrecke 30 sec

Meldeschluss

Mittwoch, 4. Oktober 2023, 18:00 Uhr

Kettwiger Ruder-Regattaverein e.V.
Frau Sybille Meier
Wupperstr. 3,
45219 Essen
Tel.: (0172) 2 60 20 68
Tel.: (0172) 2 10 99 70
Fax: (0 20 54) 104 674
e-mail: meldung@herbst-cup.de

Regattabeiträge

EURO 20,– pro Ruderer

Bankverbindung

IBAN: DE04360501050007002348

BIC: SPESDE3EXXX (Essen, Ruhr)

Bank: Sparkasse Essen

zusätzliche Bestimmungen

a) Regattabeitragsbefreiung:
Ausländische Ruderer, Ruderer der Kettwiger RG

b) Nachmeldungen sind gegen doppeltes Meldegeld bis spätestens 18 Uhr am Tag vor Regatta möglich.

c) Die Paarungen der Kurzstrecken werden durch die Ergebnisse der Langstrecken gesetzt. Im ersten Lauf werden möglichst alle Bahnen besetzt. Alle weiteren Boote werden gleichmäßig auf die weiteren Läufe verteilt.

d) Die Sieger der einzelnen Rennen ergeben sich aus der Addition der Platzziffern der 4 Teilstrecken; bei Punktgleichheit entscheidet die Gesamtzeit der 4 Strecken.

e) Doppelbelegungen von Booten in gleichen Rennen oder dicht aufeinander folgende Rennen sind nicht möglich.

f) Im Rahmen des Herbst-Cups findet am Samstagabend wieder das ”Fest der Ruderer” statt.

g) Quartierwünsche (Luma-Lager, 8,– €) sind bei Abgabe der Meldung einzureichen. e-mail: schlafen@herbst-cup.de.

h) Frühstück an beiden Regattatagen im Festzelt zum Preis von 8,– € erhältlich (Vorbestellung erbeten e-mail: schlafen@herbst-cup.de)

i) Ein ggf. erforderliches Hygienekonzept wird rechtzeitig auf der Homepage (www.regatten-in-kettwig.de) veröffentlicht.

Verantwortliche

a)  Verantwortliche:

Kettwiger Ruder-Regattaverein e.V. Sybille Meier, Axel Hardtmann, Boris Orlowski

 

b)  Haftungsausschluss:

Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die den Teilnehmenden im Zusammenhang mit der Kettwiger Regatta entstehen. Dies gilt auch für Schäden, die durch eingesetztes Personal verursacht werden.

Der Veranstalter ist berechtigt, in Fällen höherer Gewalt (wie z.B. Gewitter, Sturm, Hochwasser u.s.w.) oder aufgrund von besonderen Ereignissen (wie z.B. Gefahr, Streik, behördliche Anordnungen u.s.w.) die Veranstaltung zu verkürzen oder abzusagen. Ein Anspruch auf Rückzahlung des Startgeldes oder sonstiger Auslagen besteht nicht.

 

c) Datenschutzerklärung:

Wir nehmen Datenschutz sehr ernst. Die geltende Datenschutzerklärung des Kettwiger Ruder-Regattavereins e.V. ist unter http://datenschutz.regatten-in-kettwig.de einzusehen.